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Die rechtlichen Kompetenzen von Herrn Rechtsanwalt René Quander erstrecken sich im Kern über das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Kaufrecht, das Sozialrecht, die Bundesausbildungsförderung, die Berufsausbildungsbeihilfe, das Straf- und Disziplinarrecht, Ordnungs- und Bußgeldangelegenheiten, das Transport- und Speditionsrecht.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, welchem Rechtsbereich Ihre Angelegenheit zuzuordnen ist, sprechen Sie Herrn Quander an, er wird Ihnen gegebenenfalls auch einen anderen fachlich versierten Kollegen oder eine Anlaufstelle benennen können.
Herr Rechtsanwalt René Quander wurde in Haltern am See geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Daneben erwarb er ein Zusatzzertifikat für den Bereich des Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung. Nach dem Abschluss des Referendariates im Gerichtsbezirk des Landgerichts Flensburg war Herr Quander zunächst für eine norddeutschen Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei tätig.
Dort konnte Herr Quander seine im Studium mittels Zusatzqualifikation erworbenen Kenntnisse zur Vertragsgestaltung praxisnah für den Bereich der erneuerbaren Energien umsetzen und vertiefen. Neben zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten befasste sich Herr Quander mit der Modifizierung und der Prüfung von handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. In der Zeit von 2012 bis 2020 war Herr Quander als selbständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Quander konzentriert sich seither auf die Rechtsbereiche Mietrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Zudem eignete sich Herr Quander im Rahmen einer Fortbildung fundierte Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht an.
Rechtsanwalt René Quander
Nerongsallee 4
24939 Flensburg
Herr René Quander führt die von der Bunderepublik Deutschland vergebene Bezeichnung „Rechtsanwalt“ und gehört der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig, an. Berufsrechtliche Regelungen finden Sie in den nachfolgenden Gesetzen:
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Entsprechend der am 17. Mai 2010 in Kraft getretenen
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Rechtsanwalt René Quander
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Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ist Rechtsanwälten die Wahrnehmung widerstreitender Interessen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Es wird daher vor Annahme des Mandats immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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